Pressemitteilung des Landesverbandes

München, 13.02.2021

AWO-Chef Beyer anlässlich des Karlsruher Urteils

„Ich sehe mich in meiner Haltung bestätigt, dass es Aufgabe des Staates ist, die von ihm verordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.“ So kommentiert Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, wonach Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder alternativ als Geldleistung monatlich 129 Euro zustehen.

Beyer hatte sich bereits in einer Pressemitteilung vom 13. Januar folgendermaßen geäußert: „Die staatliche Schutzpflicht für die Gesundheit darf sich nicht in immer neuen Anordnungen erschöpfen. Diese müssen auch realistisch umzusetzen sein. Wenn Fachleute FFP2-Masken nur zur Einmalnutzung zulassen und das Stück mindestens 2 Euro kostet, dann überfordert der Freistaat Bayern nicht nur Grundsicherungsempfänger und Menschen mit wenig Einkommen, sondern auch Familien und alle Arbeitnehmer, die täglich mit dem ÖPNV pendeln müssen.“

Die AWO in Bayern zählt ca. 60.000 Mitglieder und beschäftigt über 33.000 haupt­amtliche Mit­arbeiter*innen. Darüber hinaus engagieren sich mehr als 13.500 Menschen ehren­amtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.900 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.