München, 25. Januar 2019.  Pressemitteilung des Landesverbandes

Menschen mit seelischen Behinderungen werden im 400 Millionen Euro Programm nicht berücksichtigt – Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt wendet sich in einem Brief an die bayerische Sozialministerin Kerstin Schreyer mit dem Appell, diese Ungleichbehandlung aufzuheben

400 Millionen Euro für die Schaffung von Einheiten, in denen Menschen mit Behinderungen dezentral gemeinsam leben, wohnen und arbeiten können: „Das klingt gut und das Sonderprogramm der Staatsregierung zur Schaffung von inklusivem Wohnraum könnte tatsächlich ein Meilenstein auf dem Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen sein, wenn darin eine Personengruppe nicht völlig übergangen würde. Menschen mit psychischen Erkrankungen und die Einrichtungen, in denen sie betreut werden, sollen nämlich nach aktuellem Stand nicht an der sogenannten Konversion – weg von großen stationären Einrichtungen, hin zu kleinen Einheiten – beteiligt werden. Das ist schlicht und ergreifend Diskriminierung“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern.

Nach etlichen Gesprächsrunden, die bislang leider nicht dazu geführt hätten, psychisch Kranke respektive die Stellen, die sie aufnehmen, ebenfalls als Zielgruppe in das Programm aufzunehmen, hat Beyer nun einen Brief an die zuständige Ministerin Kerstin Schreyer geschrieben, in dem er die Staatsregierung in die Pflicht nimmt: „Diese Ungleichbehandlung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen muss gestoppt werden. Insbesondere mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention ist der Ausschluss der Menschen mit seelischer Behinderung und der Einrichtungen, die sie betreuen, nicht weiter hinzunehmen“, lautet ein Auszug aus dem zweieinhalb Seiten umfassenden Schreiben. Er fordert, eine klare Positionierung des Sozialministeriums „zur Zuständigkeit im Bereich der Eingliederungshilfe, auch für Menschen mit seelischer Behinderung“.

Mögliches Ressortdenken, nachdem für Menschen mit körperlicher Behinderung das Sozialministerium zuständig ist und für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung das Gesundheitsministerium als Ansprechpartner fungiert, ist laut Beyer fehl am Platz. Mehr noch: „Das konterkariert das Ziel der Inklusion, das mit dem Sonderprogramm verfolgt werden soll.

 

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