Pressemitteilung des Bundesverbandes
Berlin, 25.02.2021
Heute hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas den Antrag der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Gewerkschaft ver.di, den Tarifvertrag für die Altenpflege über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt. Entscheidend waren die Stimmen der Dienstgeberseite. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Entscheidung scharf. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:
„Diese Entscheidung lässt mich schlicht fassungslos zurück. Es ist ganz einfach: Altenpflegekräfte sollen und müssen endlich besser bezahlt, ein fairer Wettbewerb, der nicht über die Löhne geführt wird, muss etabliert werden. Ein für alle geltender Branchentarifvertrag hätte das erreichen können. Die Situation der Pflegefachkräfte in der Altenpflege ist seit Jahren mehr als angespannt. Der erstreckte Tarifvertrag wäre dagegen ein Meilenstein auf dem Weg zu einer anständigen Bezahlung und damit zu besseren Arbeitsbedingungen, einer Entlastung der Pflegekräfte und einem Ende des Fachkräftemangels gewesen. Dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas sich zum Nachteil einer ganzen Berufsgruppe querstellt, zeigt leider, welche Wertschätzung sie dieser entgegenbringt. Ein trauriger Tag für die Pflege.“
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Pressemitteilung des Landesverbandes
München, 13.02.2021
AWO-Chef Beyer anlässlich des Karlsruher Urteils
„Ich sehe mich in meiner Haltung bestätigt, dass es Aufgabe des Staates ist, die von ihm verordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.“ So kommentiert Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, wonach Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder alternativ als Geldleistung monatlich 129 Euro zustehen.
Beyer hatte sich bereits in einer Pressemitteilung vom 13. Januar folgendermaßen geäußert: „Die staatliche Schutzpflicht für die Gesundheit darf sich nicht in immer neuen Anordnungen erschöpfen. Diese müssen auch realistisch umzusetzen sein. Wenn Fachleute FFP2-Masken nur zur Einmalnutzung zulassen und das Stück mindestens 2 Euro kostet, dann überfordert der Freistaat Bayern nicht nur Grundsicherungsempfänger und Menschen mit wenig Einkommen, sondern auch Familien und alle Arbeitnehmer, die täglich mit dem ÖPNV pendeln müssen.“
Die AWO in Bayern zählt ca. 60.000 Mitglieder und beschäftigt über 33.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus engagieren sich mehr als 13.500 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.900 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.
Pressemitteilung des AWO Bundesverband
Berlin, 09.02.2021
Auf Grund der zwei neu zugelassenen Impfstoffe hat das Bundesgesundheitsministerium die Impfverordnung aktualisiert. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Anpassungen grundsätzlich, sieht aber eklatante Lücken auf Kosten des Schutzes vulnerabler Personen. Der Verband fordert deutliche Nachbesserungen.
Aus Sicht der AWO wurden Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Erkrankung ein besonderes Risiko für einen schweren bis tödlichen Verlauf haben, beim schnellsten Zugang vernachlässigt. Der Verband kritisiert zudem, dass die aktuelle Verordnung den Schutz der Mitarbeiter*innen in den ambulanten Hilfen der Eingliederungshilfe, in Frauenhäusern und in der Wohnungslosennotfallhilfe vergisst.
„Hier muss unbedingt nachgesteuert werden“, fordert Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Schließlich geht es um elementare Bereiche der Daseinsvorsorge, in denen Menschen mit Behinderungen entweder individualisierte Hilfen zu Hause erhalten, oder um Einrichtungen, in denen Menschen aufgrund akuter Notsituationen auf engstem Raum zusammen leben müssen.“
Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass ab sofort einzelne Menschen aufgrund einer Härtefallregelung und wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge einen schnelleren Zugang zu einer Impfung haben; ebenso, dass ab sofort allen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe ein Impfangebot gemacht werden soll.
„Wir haben großes Verständnis dafür, dass angesichts der Impfstoffknappheit der Zugang zu Impfungen gesteuert werden muss“, erklärt Döcker, „aber die Verordnung in der jetzigen Fassung vergisst gleich mehrere besonders vulnerable Gruppen – darunter auch Menschen mit Behinderungen, die nicht in Einrichtungen leben, und Mitarbeiter*innen in Bereichen der sozialen Arbeit, die seit einem Jahr an vorderster Front gegen die Pandemie kämpfen und dabei ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren. Das ist schlicht durch nichts zu rechtfertigen.“
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Pressemitteilung des Bundesverbandes
Berlin, 01.02.2021
In einem aktuellen Interview kritisiert Vizekanzler Olaf Scholz Pflegeeinrichtungen für ihren Umgang mit den Pandemiefolgen. Er wirft ihnen unter anderem vor, trotz vermeintlich ausreichender Unterstützung der Bundesregierung zu lange keine Teststrategien umgesetzt zu haben. Die Arbeiterwohlfahrt weist die Vorwürfe entschieden zurück. Derartige Aussagen seien „ein Schlag in das Gesicht eines Berufsfeldes an der Grenze zum Zusammenbruch“. Die Kritik richte sich an die falschen Adressaten, so der Verband. Sie sei eher an den Gesundheitsminister zu richten.
„Seit Jahren warnt die freie Wohlfahrtspflege vor dem Fachkräftemangel, der geringen Wertschätzung und der unangemessenen Entlohnung in der Pflege“, so Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Die Situation war vielerorts schon vor der Pandemie angespannt. Dennoch haben die Mitarbeitenden in den Einrichtungen oft genug an den Grenzen des Machbaren weiter ihr Bestes gegeben, um die ihnen anvertrauten Menschen zu schützen und zu versorgen. Seit Anfang letzten Jahres weisen die Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass uns nur Klatschen allein nicht durch diese schwierige Zeit bringen wird und dass es unter anderem einer soliden Finanzierung der Mehrausgaben und qualifizierten Personals bedarf, um eine Teststrategie tatsächlich umsetzen zu können. Die entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung kamen zu spät oder missachteten schlicht die angespannten Bedingungen vor Ort. Den Einrichtungen jetzt die Schuld in die Schuhe zu schieben, statt sich der eigenen politischen Verantwortung zu stellen, ist ein Schlag in das Gesicht eines Berufsfeldes an der Grenze zum Zusammenbruch.“
Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Wilhelm Schmidt, ergänzt: „Ich lade hiermit den Vizekanzler ein, sich in unseren Einrichtungen vor Ort selbst ein Bild von der Situation zu machen und mit den Menschen zu sprechen, die seit einem Jahr über die Maßen engagiert arbeiten, um die Folgen der Pandemie für die Menschen in ihrer Verantwortung bestmöglich abzufedern.“
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.

Pressemitteilung des Bundesverbandes
Berlin, den 04.01.2021
Im Namen des AWO Bundesverbandes begrüßt AWO-Präsident Wilhelm Schmidt zum Jahresbeginn 2021 Prof. Dr. Jens M. Schubert als neuen Vorstandsvorsitzenden. Schubert (51) ist Nachfolger des zum Jahresende 2020 in den Ruhestand verabschiedeten Wolfgang Stadler und war bereits seit Anfang August 2020 als Geschäftsführer für den AWO Bundesverband tätig.
- Pflegebedürftige und Pflegekräfte brauchen jetzt unsere Solidarität und Unterstützung!
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