Zum Schuljahresbeginn: Schulranzen zum günstigen Preis
Der erste Schultag steht bevor – und damit auch die Anschaffung eines Schulranzens. Für sozial schwache Familien kann das durchaus ein Problem sein, denn ein moderner und qualitativ hochwertiger Schulranzen kostet schnell einen dreistelligen Betrag. Eine gute Alternative bietet da ein gebrauchter, gut erhaltener Schulranzen, und davon hat der neue AWO Markt Hallertau eine ganze Reihe auf Lager.
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Halbtagesausflug für Senioren „Gärten und Weihenstephan in Freising“
Ausflugsfahrt zum Freisinger Nährberg mit der ältesten Braustätte der Welt und einem Mittagessen im Bräustüberl Weihenstephan. Besucher haben einen wunderbaren Blick auf die Stadt und je nach Wetterlage ins Voralpenland.
Freie Besichtigung des Oberdieckgarten oder des Sichtungsgarten Weihenstephan. Auf der Heimfahrt Besuch der Freisinger Wieskirche und Einkehr in Hebrontshausen, in der Weinstube Huber, zum Kaffee trinken.
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Einladung zur Besichtigung und "Seniorencafe" im AWO Markt Hallertau
Am Mittwoch, 18. August, findet ein "Seniorencafe" im neu eröffneten "AWO Markt Hallertau" von 14 Uhr bis 16 Uhr statt. Bei der Gelegenheit kann der
Einkaufsmarkt besichtigt und natürlich auch eingekauft werden.
Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel. ( Fam. Leberzam 08442-2564).
Die Besucherinnen und Besucher können mit dem Rufbus von zu Hause abgeholt und heimgebracht werden.
In den vergangenen Monaten war das traditionelle Senioren-Cafè wegen der Coronabestimmungen im Kath. Pfarrheim leider nicht möglich.
Im September findet für Seniorinnen und Senioren ein Halbtagesausflug statt. Näheres wird in Kürze bekanntgegeben.
Mitgliederzeitschrift Oberbayern 2021-2
"Wie digital ist sozial?" lautet das Kernthema der Ausgabe 2-2021. Wir berichten über Chancen und Risiken der Digitalisierung, verabschieden den langjährigen Landesvorsitzenden Prof. Dr. Thomas Beyer und informieren über die erfolgreich durchgeführte digitale Landeskonferenz. Weiterhin finden Sie Berichte über Aktivitäten und Neuigkeiten aus den Regionen.
Trauriger Tag für die Pflege – Ablehnung des Branchentarifvertrags durch Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas
Pressemitteilung des Bundesverbandes
Berlin, 25.02.2021
Heute hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas den Antrag der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Gewerkschaft ver.di, den Tarifvertrag für die Altenpflege über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt. Entscheidend waren die Stimmen der Dienstgeberseite. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert die Entscheidung scharf. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:
„Diese Entscheidung lässt mich schlicht fassungslos zurück. Es ist ganz einfach: Altenpflegekräfte sollen und müssen endlich besser bezahlt, ein fairer Wettbewerb, der nicht über die Löhne geführt wird, muss etabliert werden. Ein für alle geltender Branchentarifvertrag hätte das erreichen können. Die Situation der Pflegefachkräfte in der Altenpflege ist seit Jahren mehr als angespannt. Der erstreckte Tarifvertrag wäre dagegen ein Meilenstein auf dem Weg zu einer anständigen Bezahlung und damit zu besseren Arbeitsbedingungen, einer Entlastung der Pflegekräfte und einem Ende des Fachkräftemangels gewesen. Dass die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas sich zum Nachteil einer ganzen Berufsgruppe querstellt, zeigt leider, welche Wertschätzung sie dieser entgegenbringt. Ein trauriger Tag für die Pflege.“
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und wird bundesweit von über 312.000 Mitgliedern, mehr als 82.000 ehrenamtlich engagierten Helferinnen und Helfern sowie rund 237.000 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen getragen.
Es ist Aufgabe des Staates, die von ihm verordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.“
Pressemitteilung des Landesverbandes
München, 13.02.2021
AWO-Chef Beyer anlässlich des Karlsruher Urteils
„Ich sehe mich in meiner Haltung bestätigt, dass es Aufgabe des Staates ist, die von ihm verordneten FFP2-Masken kostenfrei an die Bevölkerung abzugeben.“ So kommentiert Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern, das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe, wonach Hartz-IV-Empfängern zusätzlich zum Regelsatz wöchentlich 20 FFP2-Masken oder alternativ als Geldleistung monatlich 129 Euro zustehen.
Beyer hatte sich bereits in einer Pressemitteilung vom 13. Januar folgendermaßen geäußert: „Die staatliche Schutzpflicht für die Gesundheit darf sich nicht in immer neuen Anordnungen erschöpfen. Diese müssen auch realistisch umzusetzen sein. Wenn Fachleute FFP2-Masken nur zur Einmalnutzung zulassen und das Stück mindestens 2 Euro kostet, dann überfordert der Freistaat Bayern nicht nur Grundsicherungsempfänger und Menschen mit wenig Einkommen, sondern auch Familien und alle Arbeitnehmer, die täglich mit dem ÖPNV pendeln müssen.“
Die AWO in Bayern zählt ca. 60.000 Mitglieder und beschäftigt über 33.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Darüber hinaus engagieren sich mehr als 13.500 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.900 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.
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